Innerhalb der Berichterstattungen über Besiedlungen von Trinkwassersystemen mit Legionellen und dadurch ausgelöste Erkrankungen wird eine Bakteriengattung in der letzten Zeit immer häufiger in den Medien genannt, die bei den meisten Nicht-Wissenschaftlern noch recht unbekannt ist: die Pseudomonaden und hier insbesondere die Art Pseudomonas aeruginosa.
Dieses früher auch als Nass- und Pfützenkeim bezeichnete Bakterium ist ein fakultativer Krankheitserreger, der über das Trinkwasser vor allem bei der Körperpflege stark immuneingeschränkter Personen und durch indirekte Kontamination kritischer medizinischer Bereiche zu zum Teil schweren Infektionen führen kann. Damit kommt diesem Bakterium, das sich im Leitungsnetz auch bei Kaltwassertemperaturen weiter vermehren kann, eine besondere klinische Bedeutung zu.
Pseudomonas aeruginosa gelangt entweder über die Hausanschlussleitung in ein Hausinstallationssystem oder wird bei Arbeiten an der Installation bzw. bei der Neuinstallation durch kontaminierte Bauteile oder Werkzeuge und Arbeitsmaterial eingebracht. Totleitungen und Stagnationen in der Hausinstallation fördern die Vermehrung. Betroffen sind insbesondere Kaltwasserleitungssysteme inklusive deren Entnahmestellen, in Einzelfällen auch Warmwasserleitungssysteme.
Eine Kontamination des Leitungsnetzes und der Entnahmestellen kann insbesondere für Risikopatienten schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Zu den Risikopatienten gehören u.a. Mukoviszidose- sowie Bronchialerkrankte, Transplantatempfänger, Patienten nach schweren Operationen. Ein hohes Risiko besteht bei beatmeten Patienten auf Intensivstationen. Ferner gelten Pseudomonaden als ursächliche Erreger von schweren Hautinfektionen bei Verbrennungspatienten.
Gemäß § 5 Abs. 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dürfen Krankheitserreger im Sinne von § 2 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen (Bersorgnisgrundsatz!).
Daher wird von Seiten der Mediziner und Hygieniker sowie in einer Stellungnahme des Umweltbundesamtes in Berlin empfohlen, grundsätzlich neben den Krankenhäusern auch in Alten-, Pflege-, Behinderten- und Kinderheimen im Rahmen der Trinkwasseruntersuchungen eine Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa durchführen zu lassen. In Krankenhäusern wird dies über die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI-Richtlinie) geregelt.
Wurde früher das Auftreten einer Pseudomonas aeruginosa-Kontamination im Trinkwasser zumeist als ausschließlich lokal begrenztes Risiko betrachtet, das sich auf einzelne Entnahmestellen beschränkte, wissen wir heute, dass darüber hinaus auch systemische Kontaminationen auftreten können, bei denen sich die Kontamination schnell über das gesamte Leitungsnetz ausbreiten kann.
Kontaminierte Duschköpfe, Duschschläuche und Komponenten wie Strahlregler, Dichtungen etc. sollten ausgewechselt werden. Besiedelte Entnahmearmaturen und Mischbatterien sollten ausgebaut und ausgekocht werden, sofern deren Materialien dies gestatten; geringere Temperaturen zur thermischen Desinfektion sind oftmals nicht zielführend. Darüber hinaus werden bei systemischen Kontaminationen. die Durchführung von Spülmaßnahmen der Stagnationsbereiche (Zwangsspülungen in engem Zeitfenster), die Sicherung eines ständigen Durchflusses in den Leitungen und Apparaten sowie in Absprache mit dem Hygieniker die Durchführung entsprechender Desinfektionverfahren im gesamten Leitungssystem empfohlen. Als Sofortmaßnahme zur Bereitstellung einer mikrobiologisch einwandfreien Wasserqualität können endständige Sterilfilter an den Entnahmearmaturen verwendet werden. Die strikte Einhaltung von Hygieneregeln, insbesondere auch im Kontakt mit den Entnahmestellen (die Einhaltung wirksamer Desinfektionsmaßnahmen durch das Reinigungspersonal wird stark empfohlen) ist erforderlich. Zumal gerade kontaminierte Entnahmestellen und Siphonbereiche als hohe Risikozonen gelten, da durch Kontakte (z.B. bei der Reinigung auch per Reinigungsutensilien) Pseudomonaden auch außerhalb des Leitungsnetzes von Entnahmestelle zu Entnahmestelle, aber auch zum Menschen (z.B. bei der Körperpflege bettlägeriger Patienten) transportiert werden können. Aus diesem Grunde wird darüber hinaus empfohlen, das Wasser aus der Entnahmestelle nicht direkt in den Siphon laufen zu lassen, da ansonsten eventuell dort persistierende Bakterien durch Hochspritzen weiter verteilt werden können. Eine gute Übersicht über Ursachen und Verhinderungsstrategien einer systemischen Besiedlung findet sich im Statement der Expertenrunde in Bonn, die im Bundesgesundheitsblatt 49, 2006 publiziert wurde.