Seitdem die Homepage des Arbeitskreises Trinkwasserhygiene ins Netz gestellt wurde, besuchen nicht nur immer mehr Interessenten die Informationsseiten, es erreichen uns auch mehr und mehr Anfragen. Immer wieder handelt es sich dabei auch um Fragen, die von allgemeinem Interesse für die Besucher unserer Homepage sind. Im Folgenden wollen wir daher einen Auszug aktueller Probleme und Anfragen vorstellen. Wenn Sie eine Problemstellung im Bereich der Legionellenkasuistik oder ein konkretes Fallbeispiel zur Diskussion einbringen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an unserer E-Mail-Adresse:
Vielleicht können wir auf diesem Wege sogar den Grundstein für ein bundesweit übergreifendes Legionellenforum legen. In diesem Sinne... Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
Die Betriebsweise gem. DVGW Arbeitsblatt 551 hat sich grundsätzlich bewährt. In der Präambel des DVGW 551 wird das Abweichen von den allgemein anerkannten Regeln grundsätzlich angesprochen. Ein Abweichen ist nur dann möglich, wenn gleichzeitig sichergestellt wird, dass das Ziel eines legionellenarmen Betriebes einer Trinkwasserinstallation sichergestellt wird. Dies muss ggf. durch einen erhöhten Untersuchungsumfang unter Beweis gestellt werden. Nach Auffassung des Arbeitskreises und nach Einschätzung der Risikokommission (Bundesgesundheitsministerium 2004) haben gesundheitliche Aspekte einen höheren Stellenwert als umweltbezogene Aspekte.
Die Volumina für die mikrobiologische Standarduntersuchung sind in der Trinkwasserverordnung festgelegt.
In bestimmten Fällen zur Abklärung einer mikrobiologischen Problematik, bzw. insbesondere bei Grenzwertüberschreitungen und zur Ursachenabklärung, bzw. bei Auftreten von wasserbedingten Erkrankungen kann durchaus veranlasst werden, höhere Probenvolumina zu untersuchen.
Durch höhere Probenvolumina wird die statistische Sicherheit erhöht und die Methodik wird je nach Matrix umso empfindlicher.
Neben den höheren Probevolumina für eine Einzelprobe können jedoch auch durch mehrere nachfolgende Untersuchungen gleiche Effekte erzielt werden.
Sammelsicherungen entsprechen nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Vermeidung von Rücksaugen wird heutzutage über eigensichere Armaturen gewährleistet. In Ihrem konkreten Fall sollte daher geprüft werden, ob die Armaturen eigensicher sind.
Unabhängig von der Trinkwassererwärmungsanlage muss die Warmwassertemperatur im Verteilungssystem des Gebäudes mindestens 55 °C betragen.
Eine Reihenduschanlage über einen zentralen Mischer kann nur dann betrieben werden, wenn die sog. „3-Liter-Regel“ des DVGW Arbeitsblatt 551 eingehalten wird.
Die spezifische Richtlinie bezogen auf die Warmwasserversorgung einer Reihenduschanlage in einem öffentlichen Gebäude ist das DVGW Arbeitsblatt 551.
Nach Kenntnis des Arbeitskreises wird sich Pseudomonas aeruginosa nicht eigenständig gegen die Fließrichtung fortbewegen.
In Fällen der Stagnation oder bei einer Fließumkehr ist eine retrograde Kontamination durchaus denkbar.
Die Fragen zum Verbrühungsschutz und zur Haftung, zur Vermeidung von Verbrühungen beantwortet der Arbeitskreis nachfolgend.
Die Trinkwasseranlage muss nach DVGW Arbeitsblatt W 551 betrieben werden. Zusätzlich muss der Verbrühungsschutz nach DIN DN 806/2 sichergestellt sein. In der Regel sind hierzu Thermostatarmaturen zu verwenden.
Bezüglich der Frage der Haftung sieht sich der Arbeitskreis nicht imstande, eine detaillierte Beantwortung zu geben. Die Frage der Haftung spielt sich im Spannungsfeld zwischen Betreiber bzw. Inhaber der Trinkwasserinstallation entsprechend der Trinkwasserverordnung 2001 ab.
Aus Sicht des Arbeitskreises müsste in jedem Fall bei Neuanlagen seitens des Betreibers bzw. Inhabers der Trinkwasserinstallation Armaturen mit angeboten werden, die über einen Verbrühungsschutz verfügen.
Der Arbeitskreis weist darauf hin, dass er selber keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben kann.
Nach Trinkwasserverordnung muss der Einsatz von Desinfektionsanlagen einschließlich einer Chlordioxidanlage begründet sein. Lediglich in den Fällen, in denen durch die Erfüllung der allgemein anerkannten technischen Regeln eine Wasserqualität, die der Trinkwasserverordnung nicht entspricht, nicht erreicht werden kann, kann in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt die Installation einer Desinfektionsanlage angebracht sein.
Aus rein prophylaktischen Gründen ohne entsprechende mikrobiologische Untersuchung ist die Installation von Desinfektionsanlagen aus Sicht des Arbeitskreises nicht begründbar.
Der Arbeitskreis verweist auf die Empfehlung des DVGW TWIN 05 (www.dvgw.de). Sofern in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eine Chlordioxidanlage für notwendig angesehen wird, gelten die Kriterien des Herstellers sowie die Anforderungen des § 11 der Trinkwasserverordnung.Sie schildern, dass das Kaltwasser beim Auslauf auch nach längerer Ablaufdauer eine gefühlte Temperatur von mindestens 25 °C habe.
Nach DIN 1988 sollte nach 30 Sek. Ablaufenlassen eine Temperatur von weniger als 25 °C erreicht sein.
Bei höheren Temperaturen deutet dies auf Probleme der unzureichenden Isolierung des Kaltwasserstranges hin.
In derartigen Fällen kann es zu einer Vermehrung von Bakterien kommen. Darüber hinaus kann es auch zu einer erhöhten Abgabe von Stoffen aus dem Leitungsmaterial kommen.
Wir empfehlen daher, eine Temperaturmessung vorzunehmen sowie eine Bestimmung der Zeitdauer bis zum Erreichen einer Temperatur unter 25 °C.
Sofern die Temperaturen unter 25 °C bei einer Zeitdauer von mehr als 30 Sek. erst erreicht werden, empfehlen wir eine hygienisch mikrobiologische Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor.
Wir empfehlen in jedem Fall, den Inhaber der Hausinstallation als dem Verantwortlichen nach Trinkwasserverordnung hierüber zu informieren und diese Maßnahme mit ihm abzustimmen.
Nach Einschätzung des Arbeitskreises ist der Vermieter bei Feststellung entsprechend ungünstiger Verhältnisse gehalten, entsprechende Maßnahmen zum Abstellen zu ergreifen und hierüber auch das Gesundheitsamt zu informieren.
Wir empfehlen in jedem Fall ausreichend lange das Wasser ablaufen zu lassen, bis Temperaturen unter 25 °C erreicht werden. Weiterhin empfehlen wir als Broschüre "TRINK WAS - Trinkwasser aus dem Hahn" - die Broschüre des Umweltbundesamtes Trinkwasser (http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/3058.html).
Grundsätzlich hat das Leitungswasser in Deutschland, welches der Trinkwasserverordnung entspricht, eine Qualität, die die Installation von zusätzlichen Filtern erübrigt.
Filter sollten nur dann eingesetzt werden, wenn aufgrund nicht beherrschbarer Abweichungen von Parametern der Trinkwasserverordnung dies unumgänglich ist.
Zu den Spezifika des von Ihnen verwendeten Trinkwasserfilters kann der Arbeitskreis keine näheren Auskünfte geben, da diese Filter dem Arbeitskreis nicht bekannt sind.
Nach den Angaben, die aus dem Internet erhältlich sind, enthält der Filter Aktivkohle, mit der organische Verunreinigungen aus dem Trinkwasser entfernt werden können. Aktivkohle kann jedoch das Wachstum von Mikroorganismen insbesondere von Legionellen fördert.
Der Arbeitskreis empfiehlt nachdrücklich zu überprüfen, ob derartige Filter tatsächlich notwendig sind.
Der Wechsel des Filters 1x pro Jahr erscheint dem Arbeitskreis absolut zu gering. Das Wechselintervall müsste ggf. deutlich erhöht werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich umso mehr die Frage, ob derartige Filter zu einer Verbesserung der Wasserqualität tatsächlich beitragen.
Der regelrechte Betrieb nach Arbeitsblatt W 551 des DVGW führt nach den bisherigen Erfahrungen zu einem hygienisch einwandfreien Zustand und einer einwandfreien Wasserqualität. Hierbei muss jedoch der Verbrühungsschutz sichergestellt werden.
Grundsätzlich muss eine Trinkwasserinstallation so beschaffen sein, dass eine thermische Desinfektion nach W 551 des DVGW möglich ist.
Der Einbau von Armaturen mit Temperaturbegrenzungen zur Verhütung von Verbrühungen ist nach DIN EN 806/2 der technischen Regeln einzuhalten.
Bei den Untertischgeräten als Durchlauferhitzer sind zwei unterschiedliche Formen zu unterscheiden.
-Durchlauferhitzer ohne Speicher
-Durchlauferhitzer mit Speicher (in der Regel 5 l)
Durchlauferhitzer ohne Speicher werden seitens des Arbeitskreises als unproblematisch angesehen, zumindest im Hinblick auf eine Kontamination mit Legionellen.
Bei Durchlauferhitzern mit Speicher sieht der Arbeitskreis grundsätzlich die Möglichkeit einer Vermehrung von Legionellen.
Während Durchlauferhitzer ohne Speicher mit Auslauftemperaturen von 45 ° betrieben werden können, sollten Durchlauferhitzer mit Speicher eine Auslauftemperatur entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 von mindestens 60 °C gewährleisten.
Der Arbeitskreis weist aber ausdrücklich darauf hin, dass in derartigen Fällen ein Verbrühungsschutz notwendig ist, die DIN 806/2 gibt entsprechend Vorgaben für den Verbrühungsschutz in Krankenhäusern.
Ihren Ausführungen haben wir entnommen, dass bei einem Neubau erhöhte Keimzahlen auffällig sind. Seitens des Erstellers des Gebäudes wurde dieses ca. 14 Tage vorher mit Chlordioxid desinfiziert .Die Wasserproben, die am Tag nach der Desinfektion genommen wurden, waren unauffällig, Wasserproben, welche 4 Tage später genommen wurden, erwiesen sich wieder als auffällig.
Grundsätzlich sollte das Wasser aus neu errichteten Trinkwasserinstallationssystemen keine hygienisch-mikrobiologischen Auffälligkeiten aufweisen. Sofern Auffälligkeiten vorhanden sind, müssen die Ursachen abgeklärt werden.
Die alleinige Desinfektionsmaßnahme ist nicht ausreichend, sofern die Ursache nicht eindeutig geklärt ist.
Bei der Desinfektionsmaßnahme müssen während der Durchführung die Desinfektionsmittelkonzentrationen in der Peripherie bestimmt werden, um sicher zu stellen, dass das Desinfektionsmittel tatsächlich in der notwendigen Konzentrationen auch in die Peripherie gelangt.
Eine Überprüfung der Wirksamkeit der Desinfektionsmaßnahme durch hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen sollte unmittelbar nach Abschluss der Desinfektion sowie in aufsteigenden Zeitintervallen durchgeführt werden. Als nächstes Zeitintervall würde nach einer derartigen Desinfektion aus Sicht des Arbeitskreises eine Beprobung nach 14 Tagen sinnvoll sein.
Die sofortige Probennahme dient der Überprüfung, inwieweit eine ausreichende Desinfektionsmittelkapazität erreicht worden ist.
Die Überprüfung nach 14 Tagen soll abschätzen lassen, inwieweit ein Aufkeimungspotential innerhalb der Anlage der Trinkwasserinstallationsanlage besteht.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass eine Desinfektionsmaßnahme kein Ersatz für eine Schwachstellen- bzw. Ursachenanalyse innerhalb der Trinkwasserinstallation ist.
Unserer Auffassung nach gelten hierbei insbesondere die DIN 1988 Teil 4 oder alternativ die DIN EN 1717. Beide Regelungen gelten parallel. Nach DIN 1988 Teil 4 ist in Tabelle 1 Nr. 20 aufgeführt, dass nur ein kurzzeitiger Anschluss zur Erst- und Nachbefüllung zulässig ist. Es darf nur ein kontrolliertes Befüllen der Gastherme bzw. des Heizungssystems erfolgen. Nach dem Befüllungsvorgang muss die flexible Schlauchverbindung wieder abgeklemmt werden. In keinem Fall darf eine dauerhafte Verbindung zwischen dem Trinkwassersystem und dem Heizungssystem bestehen. Nach DIN 1717 heißt es in Tabelle 3: Es kann eine feste Verbindung nur mit einem geeigneten Rohrtrenner installiert sein, wobei der Rohrtrenner verhindert, dass das Heizungswasser in das Trinkwasserinstallationssystem gelangt. Es sind Fälle aus der Praxis bekannt, bei denen es durch unsachgemäße Installation zwischen Trinkwasser und Heizungsanlage zu einer Verunreinigung/Keimbelastung des Trinkwassers kam.
Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass Desinfektionsmaßnahmen von Trinkwasserinstallationssystemen einer strengen Indikation bedürfen. Dies bedeutet, dass Hinweise dafür bestehen müssen, dass technische Maßnahmen, wie sie u. a. im DVGW Arbeitsblatt W 551 vorgeschrieben sind, nicht in der Lage sind, eine bestehende mikrobielle Kontamination unter Kontrolle zu bringen. Ansonsten verweisen wir auch auf die Stellungnahme des DVGW in der TWIN 05/2009, worin weitere Ausführungen hierzu gegeben werden. Bei dem Diaphragmalyse-Verfahren handelt es sich um ein Elektrolyse-Verfahren zur Herstellung eines Desinfektionsmittels. Eine sog. Inline-Elektrolyse entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (§ 11). Für eine externe Diaphragmalyse gibt es Arbeitsblätter des DVGW. Sofern eine externe Diaphragmalyse zur vorübergehenden Desinfektion bis zur Lösung bestehender mikrobieller Kontamination mittels technischer Maßnahmen eingesetzt werden muss, sollten nur geprüfte und für wirksam befundene Verfahren verwendet werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an den DVGW, wo Sie weitere Einzelheiten erfahren.
Herzlichen Dank für Ihr Schreiben an den Arbeitskreis. Derzeit liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Wir verweisen allerdings darauf, dass das Arbeitsblatt W 551 des DVGW derzeit überarbeitet wird. Inwiefern sich hieraus Änderungen ergeben, können wir Ihnen derzeit noch nicht endgültig mitteilen.
Unserer Kenntnis nach liegen hierzu keine Erfahrungswerte vor. Ob eine derartige Verbindung hergestellt wurde, lässt sich unseres Erachtens nur durch eine Sichtprüfung ggf. unter Einschaltung der Rohr-Hersteller überprüfen. Unserer Auffassung nach sollte bei der Planung einer derartigen Trinkwasserinstallation vorab geklärt werden, inwieweit eine Kompatibilität der Rohrsysteme gewährleistet ist.
Im Protokoll der Arbeitskreissitzung vom September 2009 Punkt II wird ein Beispiel aus der Praxis beschrieben. Im konkreten Fall handelt es sich um die Kontamination mit Pseudomonas aeruginosa. Dabei handelt es sich um ein Magnetventil, welches bereits mit Pseudomonas aeruginosa kontaminiert angeliefert wurde. Darüber hinaus könnten grundsätzlich sämtliche Teile, die bei der Herstellung nass geprüft bzw. gelagert werden, mit Pseudomonas aeruginosa kontaminiert werden. Bisher handelt es sich lediglich um einzelne Kasuistiken. Inwieweit es sich hierbei um systembedingtes Phänomen handelt, muss durch weitere Untersuchung geklärt werden. In jedem Fall sollte jedoch bei der Sanierung von entsprechenden Systemen diese Möglichkeit berücksichtigt werden. Ihr Hinweis, dass dies bedeuten würde, dass Bauteile, die bei der sanitären Installation in die Rohrleitungsnetze eingebaut werden, vorab einer mikrobiologischen Prüfung unterzogen werden müssten, möchten wir wie folgt, kommentieren: Der Ausschluss einer mikrobiologischen Kontamination kann nicht vom einzelnen Installateur oder Betreiber einer Hausinstallation vorgenommen werden sondern sollte von den Herstellern von Komponententeilen sicher ausgeschlossen werden. Im Wasserhygieneplan sollte jedoch geregelt werden, dass Hersteller und Lieferanten über ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem verfügen und hierzu Informationen geben können.
Die Protokolle der Trinkwasserkommission werden regelmäßig unter der Homepage des Umweltbundesamtes veröffentlicht. Ich verweise auf diese im Internet veröffentlichten Protokolle. Bezüglich der Diskussion um thermische Desinfektion ist derzeit Stand, dass zur Kontrolle von Legionellen die thermische Behandlung eines warmwasserführenden Systems die Maßnahme der Wahl zur Kontrolle ist. Andere Verfahren bedürfen einer intensiven wissenschaftlichen Abklärung, die derzeit u. a. auch von Seiten des DVGW geführt wird. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Twin-Nr. 5 des DVGW.
Regelungen zum Verbrühungsschutz im privaten Bereich sind nach Kenntnis der Mitglieder des Arbeitskreises bisher nicht veröffentlicht. Von einem namhaften Hersteller wurde mitgeteilt, dass Wasserarmaturen für den öffentlichen Bereich ausgeliefert werden, die eine Temperaturbegrenzung von 38°C beinhalten. Eine Erhöhung auf 42°C wird nur bei ausdrücklicher Beauftragung ausgeliefert. In öffentlichen Bereichen gibt es darüber hinaus Regelungen in der Arbeitsstätten-Verordnung sowie in der Krankenhausbau-Verordnung NRW. Wir bitten Sie, die Details in den jeweiligen Verordnungen zu überprüfen.
Wir bitten Sie, Ihre Anfrage in der uns vorliegenden Form direkt ggf. mit der Herstellerfirma des Duschhimmels abzuklären. Vielleicht kann Ihnen das Unternehmen sogar Untersuchungsergebnisse vorlegen. Sofern Sie von dort Antwort bekommen, wären wir Ihnen natürlich dankbar, wenn Sie uns die Antwort der Firma mit den Untersuchungsergebnissen zur Kenntnis geben könnten. Gern bleiben wir mit Ihnen in weiterem Kontakt.
Bezüglich der Benennung eines Gutachters verweisen wir an die Handwerkskammer mit der Empfehlung, dass von dieser Seite Ihnen ein regional kompetenter Gutachter genannt werden kann. Wir selber als Arbeitskreis können Ihnen leider keine Gutachterempfehlungen geben, da wir hierfür keine Verantwortung übernehmen können und werden. Bezüglich der Kaltwassersituation empfehlen wir eine regelmäßige Nutzung, bzw. Spülung des Kaltwassersystems, um ein Aufheizen zu vermeiden. Die Details müssen jedoch gutachterlich abgeklärt werden.
Der Arbeitskreis nimmt zur Anfrage wie folgt Stellung: - Der Arbeitskreis sieht aus seiner Sicht in gleicher Weise akuten Handlungsbedarf bezüglich der mikrobiologischen und chemisch-physikalischen Untersuchungen der Trinkwasserinstallation. - Der Arbeitkreis weist jedoch darauf hin, dass derzeit die Novellierung der Trinkwasser-Verordnung im Anhörungsverfahren ist. Er geht davon aus, dass es zu einer Verbesserung der Überprüfung kommen wird. - Der Arbeitskreis ist im Zusammenhang mit der Novellierung jedoch auch der Auffassung, dass die Verbindlichkeit einer entsprechenden Untersuchung zur Sicherstellung einer einwandfreien Qualität auch im Interesse der Öffentlichkeit von Bedeutung ist. - Der Arbeitskreis hält es für notwendig, dass im Falle von Auffälligkeiten sachgerecht abgeklärt wird, was die Ursachen sind und aufgrund der Ursachenanalyse auch ein geeignetes Verfahren zur Minderung einer mikrobiologischen bzw. chemisch-physikalischen Belastung durchgeführt werden sollte. Hierzu sind geeignete Hygiene-Institut bzw. technische Experten hinzuzuziehen.
- Der Arbeitskreis bestätigt, dass die genannte Problematik häufiger an den Arbeitskreis herangetragen wird. - Der Arbeitskreis ist der Auffassung, dass gleichrangig sowohl dem Legionellenschutz als auch dem Verbrühungsschutz Rechnung getragen werden muss. - Zum Thema Verbrühungsschutz verweist der Arbeitskreis auf die DIN 1988, Blatt 2, Ziff. 4.2, wo darauf hingewiesen wird, dass bei der Entnahme von erwärmtem Trinkwasser Verbrühungen durch den Einbau von Sicherheitsarmaturen oder Thermostat -Mischbatterien zu vermeiden sind (allgemein anerkannte Regel der Technik). Desweiteren sei auf die Verkehrssicherungspflicht verwiesen. - Gleichwohl sieht der Arbeitskreis die Notwendigkeit, dass hinsichtlich des Verbrühungsschutzes eine gesetzliche Risikoregulierung geschaffen werden sollte. Der Arbeitskreis regt weiterhin an, dass die rechtliche Situation und die entsprechende Risikoregulierung auch seitens des Verbandes für Hotels und Gaststätten überprüft werden sollte. Aus hygienischer Sicht kommt beiden Fragen – wie bereits erwähnt – gleichrangige Priorität zu.
Der Arbeitskreis bestätigt, dass es innerhalb von 72 Stunden (3 Tagen) insbesondere unter den Gegebenheiten von Gartenschläuchen (bei erhöhter Außentemperatur) zu einem raschen mikrobiellen Bewuchs innerhalb der Leitung und im verwendeten Wasser kommen kann. Um eine Kontamination der Trinkwasserleitung zu vermeiden, sollte grundsätzlich die Stichleitung zur Entnahmearmatur möglichst kurz und nicht länger als der zehnfache Durchmesser dieser Leitung sein (10 x d). Längere Leitungen sollten in jedem Fall regelmäßig alle drei Tage gespült werden. Hierauf müsste der Inhaber zumindest schriftlich bei Bezug der von Ihnen errichteten Ein- und Zweifamilienhäuser hingewiesen werden
- Lange Stagnationsabschnitte, wie z.B. in der aufgeführten Nachspeiseleitung von ca. 100 Metern Länge, sind prinzipiell ungünstig und können zu einer mikrobiellen Kontamination führen. - Inwieweit der von Ihnen vorgesehene Modus geeignet ist, um eine mikrobielle Belastung zu kontrollieren, kann aus Sicht des Arbeitskreises nur durch eine bakteriologische Überprüfung abgeklärt werden. - Der Arbeitskreis empfiehlt daher, sich an ein geeignetes Hygiene-Institut zu wenden, um durch ein einfaches Untersuchungsprogramm (z.B. vor und nach einer Spülmaßnahme) die mikrobiologische Reduktionsleistung dieses Verfahrens zu überprüfen
Der Arbeitskreis bestätigt die grundsätzliche Bedeutung der Anfrage aus eigener Erfahrung. Die festgestellten Gegebenheiten und Fragen beantwortet der Arbeitskreis wie folgt: - Der Arbeitskreis sieht mit großer Sorge, dass in zunehmendem Maße nicht zertifizierte Rohrmaterialien für die Trinkwasserinstallation verwendet werden. - Hierdurch besteht ein nicht kontrolliertes Risiko der Abgabe von chemischen Schadstoffen und mikrobiell verwertbaren Substanzen sowie die Gefahr des nicht zu kontrollierenden Aufwuchses mit Mikroorganismen, insbesondere Legionellen und Pseudomaden. - Die hier vorgestellte Kasuistik wird auch aus den Erfahrungen des Arbeitskreises geteilt. - Bei entsprechendem Sanierungsbedarf aufgrund eines mikrobiellen Bewuchses muss der Inhaber einer Trinkwasserinstallation sich immer vergewissern, dass seitens des Herstellers die Rohrmaterialien in der Lage sind, das gewählte Sanierungsverfahren (z.B. Stosschlorung oder thermische Behandlung) schadlos zu überstehen. - Erfolgt keine Bestätigung, geht das Risiko voll zu Lasten des Inhabers oder Betreibers der Trinkwasserinstallation. - Aus diesem Grunde empfiehlt der Arbeitskreis nachhaltig, dass für die Verwendung von Materialien für die Trinkwasserinstallation ausschließlich zertifizierte Materialien verwendet werden. Die Zertifizierung bietet nach derzeitigem Kenntnisstand die einzige Sicherheit, um den unerwünschten Aufwuchs von Mikroorganismen und Abgabe von mikrobiell verwertbaren Stoffen bzw. die Abgabe auch von chemischen Schadstoffen unter Kontrolle zu halten. - Der Arbeitskreis verkennt dabei nicht, dass auch bei den Prüfverfahren grundsätzlich Anpassungsbedarf besteht, da aufgrund neuerer Erkenntnisse entsprechende Verfahrensüberprüfungen immer wieder neu dem Kenntnisstand angepasst werden müssen. - Die Beantwortung, auf welche chemischen Stoffe überprüft werden sollte, ist in solchen Situationen sehr schwierig zu beantworten. Grundvoraussetzung hierfür wäre die Kenntnis der Rezeptur der Rohrmaterialien. Da diese nicht verfügbar sind, ist die Frage letztlich nicht sicher zu beantworten. - Vor dem Hintergrund der vollkommenen Unkenntnis der Rezeptur des verwendeten Materials und der nachgewiesenen Kontamination mit Legionellen und Pseudomonaden wäre aus hygienischer Sicht ein Austausch durchaus sinnvoll. Hierbei müssten jedoch die juristischen Konsequenzen geprüft werden. Detailregelungen hierzu, insbesondere auch hinsichtlich der Verbindlichkeit, dass ein Zertifizierungsverfahren vorgelegt werden muss, sind leider derzeit nicht gegeben. Der Arbeitskreis empfiehlt, sich mit diesen Fragen an die zuständigen Landesbehörden zu wenden.
Aus grundsätzlichen Überlegungen möchten wir keine Stellungnahme nehmen zu Fachbeiträgen anderer Autoren. Wir möchten Sie jedoch ermutigen, Ihre Kritik und Auffassung in einem Leserbrief an die jeweiligen Redaktionen weiterzugeben.
Die Nutzung von Hausinstallationssystemen, die über einen längeren Zeitraum wie in Ihrem Fall etwa 2 Jahre ungenutzt sind, muss als ein erheblicher Risikofaktor angesehen werden. Unter diesen Umständen ist zu besorgen, dass es zu einer systemischen Kontamination des gesamten Hausinstallationssystems gekommen ist. Unter diesen Umständen ist das ledigliche Ablaufenlassen keine ausreichende Maßnahme, da aus der Tiefe des Hausinstallationsystems Legionellen und andere Mikroorganismen in hohen Konzentrationen nachgeliefert werden können.
Entsprechend der VDI Richtlinie 6023 hätte insbesondere bei Stillstands-Perioden von mehr als 6 Monaten die Anlage bzw. Teile hiervon abgesperrt werden müssen. Bei Wiederinbetriebnahme muss ein vollständiger Wasseraustausch der Trinkwasseranlage über die Entnahmearmaturen erfolgen. Mikrobiologisch-chemische Kontrolluntersuchungen sowie Untersuchungen auf Legionellen entsprechend der Trinkwasserverordnung bzw. des DVGW-Arbeitsblattes W 551 sollten durchgeführt werden.Untersuchungsergebnisse von derartigen Geräten liegen derzeit nicht vor.
Eine Wassertemperatur von 45 °C ermöglicht in jedem Fall die Vermehrung von Legionellen und gilt als Risikofaktor. Aus diesem Grunde wird empfohlen, sicherzustellen, dass kein dauerhafter Betrieb mit Wassertemperaturen von mehr als 20 °C und weniger als 55 °C gegeben ist. Sofern vorübergehend niedrige Wassertemperaturen vorhanden sind, muss eine regelmäßige Aufheizung auf Temperaturen von 60 °C sichergestellt werden.
Zum Verbrühungsschutz sollte die Mischwassertemperatur an der Armatur vorgesehen werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Temperatur das Wachstum von Legionellen maßgeblich beeinflusst. Bei Kaltwassertemperaturen über 20 °C, bei Warmwassertemperaturen unter 55 °C ist ein deutlich erhöhtes Risiko für eine Vermehrung von Legionellen und damit ein Infektionsrisiko gegeben.
Das Problem der Sanierung von kontaminiertem Kaltwasser ist nicht zu lösen, dass zwischendurch eine intermittierende thermische Desinfektion vorgenommen wird. In diesem Fall muss sichergestellt werden, dass durch niedrige Kaltwassertemperaturen und ausreichendem Wasserfluss die Vermehrungsmöglichkeiten von Legionellen vermindert werden.
Die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen sehen wir von daher nicht als zielführend an.
Die Verfahren der prophylaktischen Legionellenbekämpfung sind in dem Arbeitsblatt W 551 des DVGW im Detail beschrieben. Wir bitten, sich an den DVGW in Bonn zu wenden, um die Bezugsquelle für diese Richtlinie zu erfahren. Die Standards für die Analysen und Beprobungsverfahren sind in der Stellungnahme des Umweltbundesamtes im Detail präzisiert. Wir verweisen hierbei auf die entsprechende Literaturstelle.
Eine direkte Verbindung zwischen Trinkwasser- und Abwassersystem verstößt gegen die allgemein anerkannten technischen Regeln DIN 1988 und ist aus hygienischer Sicht sträflich, da es hierdurch zu einer Kontamination des Trinkwasserversorgungssystems bzw. Hausinstallationssystems mit gravierenden Konsequenzen führen kann. Aus dem siphonartigen Verschluss des Bodenauslaufs verdunstet nach und nach Wasser, so dass Kanalgase in den Toilettenraum für anhaltende üble Gerüche sorgen. Die nach DIN 1986 geforderte Sperrwasserhöhe ist entweder durch regelmäßige Nutzung oder durch Zuführen von Wasser z. B. aus Gießkannen oder entsprechende Behältnissen ohne direkten Kontakt zum Hausinstallationssystem nachzufüllen. In keinem Fall darf eine direkte Verbindung zum Hausinstallationssystem hergestellt werden.
Die Trübung wird durch die beim Zapfen des Wassers sich infolge der Druckentlastung bildenden feinen Luftbläschen hervorgerufen und ist hygienisch ohne Bedeutung. Unter dem Druck in Wasserleitungen löst sich Gas (Luft) in Wasser, dass sich bei der Druckentlastung aus Gas ähnlich wie Kohlenstoffdioxid beim Öffnen einer Sprudelflasche verhält, die Bläschen sind nur kleiner.
Wir empfehlen, dass Sie sich an ein in diesen Fragen erfahrenes Institut für Hygiene wenden.
Grundsätzlich wird die Beschaffenheit der Ablagerungen durch Beschaffenheit des verwendeten Trinkwassers, des Rohrleitungsmaterials und den Betriebsbedingungen im Speicher bestimmt. Kalk ist als Mineral in keinem Fall ein Nährboden, bildet jedoch eine Oberfläche und Matrix, die rau und löcherig ist und hierdurch in keinem Fall eine glatte Oberfläche wie z. B. eine Edelstahloberfläche bietet. Daher können sich dort Ablagerungen aller Art einschließlich mikrobieller Ablagerungen bilden und sind dann nicht so einfach zu beseitigen wie bei Vorhandensein glatter Oberflächen. Dies bedeutet, dass eine von Kalkablagerungen befreite Oberfläche weniger Ablagerungsmöglichkeiten und Anhaftmöglicheiten für Substanzen, Mikroorganismen aller Art bietet und von daher mit einem geringeren Risiko einer entsprechenden Kontamination verbunden ist. Der zeitliche Abstand solcher Entkalkungen hängt, wie oben dargestellt, von der Trinkwasserqualität und den übrigen baulich-funktionellen und betriebstechnischen Begebenheiten ab
Aus Sicht des Arbeitskreises ist die DIN 1988 in diesem Punkte nicht mehr als allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen. Wir verweisen hierbei sowohl auf die Publikation des Umweltbundesamtes wie auch auf die entsprechenden Merkblätter des ZVSHK und BHKS. Hier finden Sie ausführliche Hinweise zu dieser Frage. Hierzu ist die Dichtheitsprüfung bevorzugt mit inärten Gasen oder trockener Druckluft durchzuführen. Unabhängig von der Prüfmethode muss die Rohrleitung dicht sein.
Im Arbeitskreis Trinkwasserinstallation und Hygiene hat sich eine Expertenrunde zum regelmäßigen Austausch aktueller Problematiken der Hausinstallation zusammengefunden. Die Mitglieder rekrutieren sich aus dem gemeinsamen Ansinnen, den Dialog zwischen Wissenschaft, Handwerk und Planung, aber auch zu Bauherren und Betreibern sowie zur Industrie zu unterstützen und zu fördern. Sicher gibt es viele Interessen an einem derartigen Kreis und gerade das hohe Interesse beweist, wie aktuell das Thema der Trinkwasserhygiene ist.
Indem Sie Ihre aktuellen Fallbeispiele vorstellen und Fragen einbringen, leistet jeder einen wichtigen Beitrag, die Arbeit des Arbeitskreises effizient für alle zu machen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Wünschen nach weiteren Mitgliedschaften schon allein aufgrund des hohen Interesses nicht nachkommen können. Das sollte allerdings dem lebendigen Dialog keinen Abbruch tun.
Nachstehend die Stellungnahme eines Mitglieds des Arbeitskreises zu Ihrer Mail vom 16.05.07:
Auf dem Foto ist nicht erkennbar, auf welche bautechnischen Mängel der Anfragende hinweisen möchte, welche anscheinend die geforderte Kaltwassertemperatur von max. 25° C beeinflussen.
Die Kaltwasserleitung ist bis auf die Anschlussleitung (?) aus Kupferrohr gedämmt, sodass eine Wärmeübertragung aus der Umgebungsluft und der parallel geführten Warmwasser- und Zirkulationsleitung gemindert wird.
Eine Kaltwasserleitung erwärmt sich, wenn die Temperatur der Umgebungsluft sehr hoch ist, wie z.B. in einem Installationsschacht mit wärmeführenden Leitungen, oder durch Wärmestrahlung bei parallel geführten wärmeführenden Rohrleitungen. Bei geringer oder fehlender Wärmedämmung vollzieht sich die Erwärmung schnell. Dies wird noch verstärkt bei geringer oder fehlender Kaltwasserentnahme (Stagnation).
Letzteres, die Stagnation, führt auch bei sehr gut wärmegedämmten Kaltwasser-Rohrleitungen zum Anstieg der Kaltwassertemperatur in den Rohrleitungen, auf die jedoch weder der Planer noch der Installateur Einfluss hat.
Hierfür trägt der Betreiber der Trinkwasseranlage die Verantwortung, da er bei der Stagnation die Trinkwasseranlage nicht bestimmungsgemäß nutzt.
In solchen Fällen, in denen eine bestimmungsgemäße Nutzung von Seiten des Betreibers nicht gewährleistet werden kann, kann jedoch z.B. durch den Einbau von elektronischen Entnahmearmaturen eine Stagnation und somit eine Erwärmung der Kaltwassers auf über 25°C vermieden werden. Die elektronisch überwachte Entnahmearmatur öffnet nach einer Zeit x, einstellbar, nach der letzten Nutzung die Entnahmearmatur automatisch, sodass ein Wasseraustausch im Kaltwassernetz stattfindet und eine übermäßige Erwärmung verhindert wird.
Das Kaltwasser erwärmt sich jedoch bereits außerhalb der Hausinstallation im Außennetz. Diese Erwärmung ist jahreszeitlich anhängig und kann auch hier, bedingt durch Stagnation, stark schwanken. Auf diese Erwärmung haben Planer, Installateur und auch der Betreiber keinen Einfluss. Im nachfolgend aufgeführten Diagramm sind solche Temperaturen aus der Praxis zu entnehmen.
Im "Feuchtraum" des Siphons siedeln viele Mikroorganismen, u.a. auch Pseudomonas aeruginosa.
Trifft nun der Wasserstrahl direkt auf derart kontaminierte Oberflächen, werden Partikel davon, inklusive der daran anhaftenden Mikroorganismen in alle Richtungen, vorwiegend aber eben auch nach oben verbracht (das Wasser spritzt aus dem Siphon heraus und wird über die Umgebung verteilt).
Auf diese Weise werden also auch Mikroorganismen wie Pseudomonas aeruginosa u.U. über die gesamte Umgebung des Siphons, Waschbecken und auch wieder an der Entnahmearmatur verteilt.
(eine Rekontamination der Wasserinstallation über diesen Weg ist nicht ausgeschlossen).
Daher sollte darauf geachtet werden, derartige Einbausituationen zu vermeiden, insbesondere natürlich im Krankenhaus.
Schulungskurse als "Probeentnehmer für die Industrie und die Gesundheitsämter" werden beispielsweise vom "Institut für Hygiene des Universitätsklinikums Münster" (hygiene.klinikum.uni-muenster.de) sowie von diversen Herstellern angeboten.
Ihre Anfrage wurde bei der letzten Arbeitskreistagung diskutiert. Ein offizielles Piktogramm, bzw. Icon ist aber nicht bekannt.
Es tut uns Leid, dass wie keine bessere Nachricht für Sie haben, stehen Ihnen aber gerne für weitere Anfragen zur Verfügung.